Zolldienstleistungen

Im Handelsverkehr außerhalb der EU werden die Waren unseren Kunden praktisch unmittelbar nach der Lieferung an das Lager zur Verfügung gestellt. Die Einführung vereinfachter Verfahren durch die Europäische Union bringt eine Reihe von Vorteilen mit sich. Wir meinen das sogenannte „Vereinfachung der Verfahren“, die darin besteht, dass die Waren direkt an das Unternehmen geliefert und alle Tätigkeiten von einer zugelassenen Zollagentur durchgeführt werden. Einer der Vorteile ist in diesem Fall die Verschiebung der Zahlungsfrist von Zöllen und die Abrechnung der Mehrwertsteuer auf Einfuhren in einer Steuererklärung. Ein weiterer Vorteil ist die Möglichkeit der Einreichung von Zollanmeldungen in elektronischer Form, sowie die Genehmigung für die Ausstellung von nichtpräferenziellen Zertifikaten und die Verwendung des vereinfachten Verfahrens – autorisierter Austeller von TIR. Dies ermöglicht dem Kunden, frei über die Waren zu verfügen, fast sofort die Transportmittel freizugeben, die Behandlung von Zolldokumenten zu optimieren, was die Wettbewerbsfähigkeit und Finanzliquidität des Unternehmens weiter verbessert. Der Status eines zugelassenen Unternehmers (AEO) durch die Zollbehörde S.MED und die Möglichkeit, eine Genehmigung zur Verwendung des vereinfachten Verfahrens in Verbindung mit schneller Erteilung von Zollanmeldungen über das elektronische System spielen für uns eine große Rolle bei der Zusammenarbeit.